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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Konzertveranstaltungen der Stage Mosaic GmbH

1. Geltungsbereich, Vertragsbeziehungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für Konzerte, bei denen die Stage Mosaic GmbH, Chemnitzer Str. 11, 12621 Berlin, Geschäftsführer: Sebastian Corsten, David Joachimstaler, Registergericht: Amtsgericht Berlin (nachfolgend „wir" oder „SMG") Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen SMG und den Kartenkäufern (nachfolgend „Sie" oder „Kunde"). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend „Tickets"). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.

1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche.

1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.

2. Vertragsabschluss, Ticketkaufpreis und Fälligkeit, kein Widerrufsrecht

2.1 Tickets können unmittelbar über einen unserer Vertriebspartner in Vorverkaufsstellen, über das Internet oder Tickethotlines erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von unseren Vertriebspartnern im Namen und auf Rechnung von SMG vermittelt. Die AGB der Vertriebspartner treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben die vorliegenden AGB von SMG Vorrang.

2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und SMG als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt., zusammensetzt, steht vollständig SMG als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt. Möglicherweise erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.

2.3 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von SMG und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

2.4 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.

3. Gültigkeit der Tickets

3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.

3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.

4. Rückgabe von Tickets, Ticketkaufpreiserstattung im Fall des Ausfalls oder einer Verlegung

4.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen.

4.2 Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr ist im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z. B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.

4.3 Die Vorverkaufsgebühr wird nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Vorverkaufsgebühr im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Vorverkaufsgebühr auf.

4.4 Erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.2), so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB des Vertriebspartners.

4.5 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr an den Vertriebspartner zu wenden, bei dem Sie die Tickets erworben haben. Es sei denn, unser Vertriebspartner sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr nur gegen Vorlage der Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.

4.6 Eine Erstattung des Ticketkaufpreises bei Verlegung von SMG-Veranstaltungen ist nicht möglich. Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit für den Nachholtermin.

4.7 Ihre Rechte, sich wegen einer von SMG zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 10.

5. Besondere Bestimmungen beim limitierten Ticketerwerb

5.1 Für bestimmte Veranstaltungen ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Diese Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf den beschränkten Ticketerwerb gekennzeichnet bzw. es wird beim Ticketkauf darauf hingewiesen. Sie dürfen für diese Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur die Anzahl an Tickets erwerben, die als Höchstmenge angegeben wird. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen sind ausdrücklich untersagt.

5.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziffer 5.1 kann SMG von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe SMG nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe beträgt maximal EUR 5.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

6. Beschränkungen beim Erwerb und der Weitergabe von Tickets

6.1 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung von SMG zu vermeiden, liegt es im Interesse von SMG, den Erwerb und die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere untersagt:

6.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung kann SMG eine Vertragsstrafe von maximal EUR 7.500,00 verlangen.

7. Personalisierte Tickets

7.1 Für bestimmte Veranstaltungen sind die Tickets personalisiert. Der von Ihnen beim Erwerb angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Bei Erwerb mehrerer personalisierter Tickets müssen Sie sofort beim Kauf wahrheitsgemäß die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse(n) der weiteren Personen angeben.

7.2 Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur, wenn der Name des Ticketinhabers auf dem Ticket vermerkt ist. Voraussetzung für den Besuch ist ferner, dass Sie sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen ausweisen können (Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte).

8. Übertragung und Umpersonalisierung

Personalisierte Tickets können nur durch unseren Vertriebspartner umpersonalisiert werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die Ihnen vor der Umpersonalisierung mitgeteilt wird. Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 6 Stunden vor Einlassbeginn erfolgen.

9. Sperrung von personalisierten Tickets

Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist SMG berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Im Falle eines wiederholten Verstoßes erfolgt die Sperrung ersatzlos.

10. Haftung von SMG

10.1 SMG haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.

10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet SMG beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

10.3 Im Übrigen haftet SMG nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.

10.4 Soweit die Haftung von SMG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.5 Für die Garderobe der Besucher wird in den Spielstätten keine Haftung übernommen.

11. Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch

11.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z. B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

11.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

11.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 11.2 sind SMG und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen.

11.4 SMG behält sich vor, im Falle eines Verstoßes den betreffenden Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren bzw. diese auszuschließen.

12. Ton- und Bildaufnahmen

Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

14. Schlussbestimmungen

14.1 SMG hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 01.09.2024